Unterstützung zur Einhaltung des (neuen) Datenschutzgesetzes revDSG

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Vor dem Laden externer Inhalte, bei­spiels­wei­se­ Kartenmaterial eines Dienstleisters, oder vor dem Absenden persönlicher In­for­ma­tio­nen­ in einem For­mu­lar­, soll das Einverständnis der Besucherinen und Besucher eingeholt wer­den­.

Auf die­ser­ Seite wird die Konfiguration folgender Punkte be­han­delt­:

  • Bestätigung für das Laden ex­ter­nen­ Kartenmaterials
  • Einholen der Zustimmung für das Speichern und Verarbeiten per­so­nen­be­zo­ge­ner­ Da­ten­ vor dem Absenden eines ausgefüllten Formulares
  • Aufbewahrungsdauer erfasster Formulardaten

Bestätigung für das Laden externen Kartenmaterials

Konfiguration auf dem Mandanten

Das Einverständnis wird im­mer­ eingeholt und ist für die aktuelle Sitzung gültig.

  • (1) URL der anzuzeigenden Karte
  • (2) Text, welcher zur Bestätigung angezeigt wird.
    Text inenrhalb geschweifter Klammern wird mit der URL aus (4) verlinkt
  • (3) Platzhalterbild, welches an Stel­le­ der Karte vor dem OK angezeigt wird
  • (4) Optionaler Link, bei­spiels­wei­se­ zur AGB des Kartendienstleisters

Der Text auf dem Knopf zur Bestätigung ist vordefiniert, kann innerhalb des Projektes jedoch updatesicher angepasst wer­den­.

Bestätigung für das  Laden externen Kartenmaterials

Bei der Verwendung von Formularen

Formulardefinitionen/Formularkonfiguration

Falls erforderlich, kann auf einer Formulardefinition das Einverständnis für das Speichern und Verarbeiten erfasster Da­ten­ eingefordert wer­den­.

  • (1) Aktiviert auf dem entsprechenden For­mu­lar­ eine zusätzliches zwingendes Formularfeld
  • (2) Der Beschreibungstext dieses Feldes wird standardmässig vom aktuellen Mandanten bezogen
  • (3) Verwendung des in (4) definierten Textes an Stel­le­ des Textes auf dem Mandanten
  • (4) Beschreibungstext. Der Text innerhalb der geschweiften Klammern wird mit der Seite der Da­ten­schutz­er­klä­rung­ verlinkt

Aufbewahrungsdauer ausgefüllter Formulare

  • (5) Aufbewahrungsdauer erfasster Da­ten­ übermittelter Formulare
    Legen Sie für jede Formulardefinition fest, wie lange die Da­ten­ erfasster und übermittelter Formulare ge­spei­chert­ bleiben sollen. Der Standardwert beträgt 120 Monate (10 Jahre). Nach Ablauf die­ser­ Frist wer­den­ die Da­ten­ gelöscht. Massgebend ist der Zeitpunkt der Übermittlung.
  • (6) Aufbewahrungsdauer erfasster Da­ten­ nicht übermittelter Formulare
    Legt fest, wie lange die Da­ten­ erfasster, jedoch noch nicht übermittelter Formulare ge­spei­chert­ bleiben sollen. Der Standardwert beträgt 3 Monate. Nach Ablauf die­ser­ Frist wer­den­ die Da­ten­ gelöscht. Massgebend ist der Zeitpunkt der Erfassung.
Bei der Verwendung von Formularen