Konfiguration zur Datenbereinigung

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Um die Übersichtlichkeit Ihrer gespeicherter Da­ten­ zu erhöhen, sind die Einstellungen für die automatische Bereinigung von Da­ten­ ab August '23 über die Konfigurationsoberfläche zu erreichen. Legen Sie hier fest, wie lange bestimmte Da­ten­ auf dem System vorgehalten wer­den­ sollen.

Vom System erstellte Dateien temporärer Natur

Einstellungen/Generelle Datenbereinigung

Die Bereinigung die­ser­ In­for­ma­tio­nen­ ist im­mer­ aktiviert. Die Aufbewahrungsdauer kann kann im Bereich von 1 bis 365 Tagen definiert wer­den­.

  • Logdateien
    Logs der Apllikation (Webs und Services)
  • Webserver Logs (IIS)
    Logfiles des Webservers. Es könnten meh­re­re­ Verzeichnisse angegeben wer­den­. Es wer­den­ alle Da­tei­en­ mit der Endung .log entfernt
  • Temporäre Da­tei­en­
    Eine Aufbewahrungsdauer über 7 Tagen ist idR. ohne Nutzen.
  • Druckaufträge
    Eine Aufbewahrungsdauer über 7 Tagen ist idR. ohne Nutzen.
  • Temporäre Exportdateien
    Exportierte Da­ten­ im definierten Standardverzeichnis.
Vom System erstellte Dateien temporärer Natur

Benutzersitzungen

Einstellungen/Generelle Datenbereinigung

Die Bereinigung von Benutzersitzungen ist im­mer­ aktiviert.
Unsere Empfehlung für die Aufbewahrungszeit der Da­ten­ für öffentlich zugängliche An­wen­dun­gen­ beträgt:

  • 7 Tage für reguläre Sitzungen authentifizierter Be­nut­zer­
    Reguläre Sitzungen halten neben dem Be­nut­zer­ auch die IP Adres­se­ fest, von welcher die Sitzung erzeugt wurde
  • 1 Tag für anonyme Sitzungen
  • 1 Tag für so­ge­nann­te­ OCI Sitzungen (automatische Anmeldungen von Einkäufersystemen)
    OCI Sitzungen halten alle zusätzlich alle vom Einkäufersystem übermittelten Aufrufparameter vor
Benutzersitzungen

Überwachungseinträge

Einstellungen/Generelle Datenbereinigung

Bereinigung der Ergebnisse von Überwachungseinträgen.

Die Aufbewahrungsdauer kann im Bereich von 1 bis 365 Tagen definiert wer­den­. Die Eingabe von 0 deaktiviert die Bereinigung der entsprechenden Ergebnisklasse.

Überwachungseinträge

Betrugsabwehr

Einstellungen/Generelle Datenbereinigung

Die durch die von der Betrugsabwehr protokollierten IP Adressen müssen aus technischen Gründen festgehalten wer­den­. Da diese ebenfalls per­so­nen­be­zo­ge­ne­ Da­ten­ darstellen kön­nen­, müssen diese In­for­ma­tio­nen­ auch wieder entfernt wer­den­, nachdem die Sperrung auf­ge­ho­ben­ worden ist, oder keine Auffälligkeiten mehr protokolliert wurden.

  • Entsperrte IP Adressen
    Löschen manuell oder automatisch entsperrter IP Adressen
  • Nie gesperrte IP Adressen
    Löschen von lediglich protokollierten IP Adressen n Tage, nachdem die letzte Unregelmässigkeit registriert worden ist

Die Bereinigung der IP Adressen ist im­mer­ aktiv und kann im Bereich von 1 bis 365 Tagen definiert wer­den

Betrugsabwehr

Bei der Verwendung von Formularen

Formulardefinitionen/Formularkonfiguration

Falls erforderlich, kann auf einer Formulardefinition das Einverständnis für das Speichern und Verarbeiten erfasster Da­ten­ eingefordert wer­den­.

  • (1) Aktiviert auf dem entsprechenden For­mu­lar­ eine zusätzliches zwingendes Formularfeld
  • (2) Der Beschreibungstext dieses Feldes wird standardmässig vom aktuellen Mandanten bezogen
  • (3) Verwendung des in (4) definierten Textes an Stel­le­ des Textes auf dem Mandanten
  • (4) Beschreibungstext. Der Text innerhalb der geschweiften Klammern wird mit der Seite der Da­ten­schutz­er­klä­rung­ verlinkt

Aufbewahrungsdauer ausgefüllter Formulare

  • (5) Aufbewahrungsdauer erfasster Da­ten­ übermittelter Formulare
    Legen Sie für jede Formulardefinition fest, wie lange die Da­ten­ erfasster und übermittelter Formulare ge­spei­chert­ bleiben sollen. Der Standardwert beträgt 120 Monate (10 Jahre). Nach Ablauf die­ser­ Frist wer­den­ die Da­ten­ gelöscht. Massgebend ist der Zeitpunkt der Übermittlung.
  • (6) Aufbewahrungsdauer erfasster Da­ten­ nicht übermittelter Formulare
    Legt fest, wie lange die Da­ten­ erfasster, jedoch noch nicht übermittelter Formulare ge­spei­chert­ bleiben sollen. Der Standardwert beträgt 3 Monate. Nach Ablauf die­ser­ Frist wer­den­ die Da­ten­ gelöscht. Massgebend ist der Zeitpunkt der Erfassung.
Bei der Verwendung von Formularen